Muss ich meine Verkäufe melden oder Steuern zahlen?

Das hängt von der Art und Häufigkeit deiner Verkäufe ab. Cyclem ist kein Steuerberater und kann deine persönliche Situation in Bezug auf die schweizerischen Steuerpflichten nicht beurteilen.

Cyclem bietet keine Steuerberatung an

Die Cyclem SA stellt eine technische Plattform zur Verfügung, die Privatpersonen miteinander verbindet, aber:

  • bietet keine steuerlichen, rechtlichen oder buchhalterischen Beratungen an,
  • überprüft nicht die steuerliche Situation der Nutzer,
  • meldet keine Einnahmen im Namen der Verkäufer.

Es liegt in der Verantwortung jedes Nutzers, sich zu informieren und die in der Schweiz geltenden Vorschriften einzuhalten.

Gelegentliche Verkäufe vs. regelmäßige Tätigkeit

In der Schweiz wird im Allgemeinen unterschieden zwischen:

Gelegentlichen Verkäufen zwischen Privatpersonen

  • sporadischer Wiederverkauf persönlicher Artikel (z. B. getragene Kleidung, Accessoires),
  • keine kommerzielle Absicht,
  • begrenzte Mengen und Beträge.

Diese Verkäufe sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig, vorbehaltlich deiner persönlichen und kantonalen Situation.

Tätigkeit, die einer Erwerbstätigkeit gleichkommt

Eine Tätigkeit kann als erwerbstätig angesehen werden, wenn:

  • die Verkäufe häufig oder regelmäßig erfolgen,
  • die Beträge erheblich werden,
  • die Absicht besteht, einen Gewinn zu erzielen,
  • Artikel speziell zum Weiterverkauf gekauft werden.

In diesem Fall können die Einnahmen:

  • der Einkommenssteuer unterliegen,
  • den Sozialabgaben unterliegen,
  • und in einigen Fällen zusätzlichen Verpflichtungen unterliegen (MWST, Selbstständigenstatus).

Verantwortung des Nutzers

Jeder Verkäufer ist allein verantwortlich:

  • für die Meldung seiner Einnahmen,
  • für die Einhaltung seiner steuerlichen und sozialen Verpflichtungen,
  • für die Übereinstimmung seiner Tätigkeit mit der schweizerischen und kantonalen Gesetzgebung.

Cyclem kann nicht verantwortlich gemacht werden:

  • für eine unterlassene Meldung,
  • für eine falsche steuerliche Einstufung,
  • oder für Sanktionen, die von den zuständigen Behörden verhängt werden.

Wichtige Punkte

✔ Cyclem bietet keine Steuerberatung an
✔ Gelegentliche Verkäufe sind in der Regel nicht steuerpflichtig
✔ Eine regelmäßige Tätigkeit kann steuerliche Verpflichtungen mit sich bringen
✔ Jeder Nutzer ist für seine steuerliche Situation verantwortlich

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